Allgemeine Geschäftsbedingungen der Solarstrom Harnischfeger GmbH

§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aus-schließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“). Sie gelten daher ohne ausdrückliche Vereinbarungen für den weiteren Verlauf der Geschäftsbeziehungen und müssen nicht nochmals für weitere Bestellungen ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten dieser Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen geschäftlicher Kunden (Unternehmen) unter Hinweis auf deren Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und uns zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in Textform (gemäß § 126 b BGB, schriftlich, durch Telefax oder per E-Mail, ausgenommen SMS) niederzulegen.
  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern gemäß § 310 Abs. 3 BGB als auch gegenüber Unternehmen gemäß § 310 Abs. 1 BGB, soweit nicht nachstehend gesondert durch die Einleitung „Unternehmer.“ oder „ Verbraucher.“ abweichend geregelt.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung in Textform (gemäß § 126 b BGB, schriftlich, durch Telefax oder per E-Mail, ausgenommen SMS) zustande. Die von den Kunden erteilten Aufträge sind für eine Frist von zwei Wochen nach Zugang bei uns bindend und können von uns innerhalb dieser Frist angenommen werden. Für die Einhaltung dieser Annahmefrist ist der Zugang der Annahme beim Kunden erforderlich.
  2. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der in Textform gemäß Abs. 1 übermittelten Auftragsbestätigung hinaus gehen.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  4. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass uns bestimmte Modultypen seitens unserer Zuliefere nur auf der Grundlage monatlicher Kontingente geliefert werden, und es deshalb vorkommen kann, dass ein bestimmter, im Angebot genannter Modultype nicht lieferbar ist. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten und anbieten, den nicht oder nicht rechtzeitig lieferbaren Modultype durch ein gleichwertiges Modul andere Hersteller zu ersetzen. Eine entsprechende Änderung – einschließlich einer etwaigen Preisänderung – bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Solange der Kunde einer Änderung nicht zustimmt, ruhen unsere Leistungspflichten und verlängern sich ggf. vereinbarte Lieferfristen. Der Kunde ist im Falle von Änderungen der vorgenannten Art zum Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt.
  5. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, soweit sie in der technischen Produktbeschreibung enthalten sind. Bei den zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben und Gewichtsangaben kann es u. U. zu Abweichungen kommen, für die die Solarstrom Harnischfeger GmbH nicht haftet.
  6. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  7. Der durch uns eingesetzte Angebotskonfigurator stellt keinen verbindlichen Vertrag dar, sondern dient lediglich der Vereinfachung eines Projektablaufs bzw. der Angebotserstellungsphase. Mit dem „Absenden“ Button werden lediglich ihre Kontaktdaten und hinterlegte Informationen, verschlüsselt, übermittelt.

§ 3 Preis und Zahlungsbedingungen

  1. Preis und Zahlungsbedingungen ergeben sich jeweils aus unserem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten, jedoch nur für Leistungen, die später als 4 Wochen nach einer entsprechenden Bestellung geliefert oder erbracht werden sollten. Preiserhöhungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  4. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
  5. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder -fristen, sind nur verbindlich, wenn sie von uns in Textform (gemäß § 126 b BGB, nämlich, durch Telefax oder per E-Mal, ausgenommen jedoch SMS) bestätigt werden. Für den Fall, dass nach diesen Bestimmungen ein fester Liefertermin vereinbart wurde, kommen wir erst nach Ablauf einer Frist von vier Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin in Verzug, und kann der Kunde erst bei einer Nichteinhaltung dieser vierwöchigen Frist Rechte wegen verzögerter Lieferung geltend machen. § 2 Abs. 4 bleibt unberührt.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht zur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten oder bei anderen von uns zur Erfüllung unsere vertraglichen Pflichten beauftragten Dritten eintreten -, haben wir auch verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllen Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigten.
  4. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzuge befinden, ist unser Haftung für die vollendete Woche des Verzuges auf ein halbes Prozent des Rechnungswertes (ohne MwSt.) der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht unsererseits auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  5. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht zumutbar.
  6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
  7. Wird bei der Annahme von Material, welches direkt dem Einsatzort zugestellt wird, versäumt eine Sichtkontrolle durchzuführen und wird diese nicht sofort angegeben, ist der Kunde bzw. Empfänger verantwortlich und trägt die Haftung des angelieferten Sachmangels.
  8. Sollten Erdarbeiten für eine durch uns zu erbringende Leistung erforderlich sein, sind Diese durch den Kunden selbst bzw. extern zu durchzuführen. Es bedarf der gesonderten Absprache bzw. schriftlichen Bestätigung sollte sich dieser Sachstand ändern.

§ 5 Gewährleistung

  1. Verfärbungen von Photovoltaikmodulen, die deren Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Sachmangel.
  2. Unternehmer: Mängelansprüche des Kunden setzten voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  3. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Nacherfüllung zu verlangen.
  5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet, ab Gefahrenübergang.
  6. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageleitung unseres Hauses, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageleitung verpflichtet, dies gilt auch dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Eine Haftung für Mängel der Montageanleitungen von Herstellern ist ausgeschlossen.
  7. Sämtliche Hinweise in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen auf Herstellergarantien bedeuten keine Einschränkung der Gewährleistungsansprüche über die vorstehenden Einschränkungen hinaus, sondern lediglich einen Hinweis auf zusätzliche Rechte gegenüber dem Hersteller, die wir zur Kenntnisnahme weiterleiten. Insoweit liegt hierin allerdings auch keine Erweiterung der Gewährleistungsrechte des Kunden uns gegenüber. Soweit nach den Herstellergarantien ein Austausch von Modulen oder Wechselrichtern gewährt wird, kann der Kunde uns mit der kostenpflichtigen Durchführung beauftragen. Entsprechende Arbeiten sind nach unseren u jeder Zeit geltenden Stundensätzen zu vergüten und erfolgen ebenfalls auf der Grundlage dieser AGB.
  8. Ergänzte elektronische Bauteile wie Fernüberwachungen, GSM-Modems, Schnittstellen zum Überwachen der PV-Anlage sind der Gewährleistung ausgeschlossen, können aber im Bedarfsfall gegen die üblichen Stundensätze und Anfahrtskosten kontrolliert bzw. instandgesetzt werden. Die Gewährleistung der Hersteller wird hierbei berücksichtigt.
  9. Schäden oder Beeinträchtigungen die durch eine Automatisierung (z.B. Sunny Home Manager) entstehen sollen, sind auf die Fehlkonfiguration durch den zurückzuführen. Ein Anspruch besteht hierbei nicht.
 

§ 6 Haftung

  1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Soweit nicht versehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
  5. Die vorstehenden Haftungsbefreiung und -beschränkungen gelten auch für außer-vertragliche Ansprüche und soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens gemäß § 284 BGB statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
  6. Soweit unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs-gehilfen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem, Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen – Dies gilt ebenso für bereits verarbeitete Materialien. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Installationsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Unternehmer: Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich MwSt.) unsere Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritter Erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wurden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs– oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, aller zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Rechnungsbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
  6. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Rechnungsbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
  7. Der Kunde tritt uns zur Sicherung unser Forderungen gegen ihn die Forderungen ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbarer Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugeben Sicherheiten obliegt uns.

§ 8 Konstruktionsänderungen

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, soweit die Konstruktion nicht in der technischen Produktbeschreibung spezifiziert ist, und soweit sie nicht zur eine Einschränkung der Leistung der Ware führt; wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

§ 9 Softwarenutzung

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen: Sie wird ausschließlich zu Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung der Software sowie eine Umwandelung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist, soweit nicht  nach Maßgabe des § 69 d UrhG gestattet, untersagt.

§ 10 Geheimhaltung

Wir verpflichten uns, ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Angebe und Unterlagen des Kunden vertraulich zu behandeln und nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Die Befugnis zur Weitergabe solcher Angaben und Unterlage zu Erfüllung gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Rücktritts -/Kündigungsrecht

  1. Wir haben das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

– die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird,

– uns bekannt wird, dass der Kunde bei Vertragsabschluss als kreditunwürdig eingestuft wurde, oder -Unternehmer: der Kunde seinen Geschäftsbetrieb einstellt.

  1. Bei Dauerlieferverhältnissen tritt anstelle des Rücktrittsrechts das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung.

§ 12 Sonstiges

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechts-beziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Solarstrom Harnischfeger GmbH

Stand: Januar 2019